I. Geltung unserer Angebote und Geschäftsbedingungen
Unsere Angebote sind freibleibend. Alle Aufträge werden zu den nachfolgenden Geschäftsbedingungen ausgeführt. Abweichende Bedingungen des Kunden, die wir nicht ausdrücklich schriftlich anerkennen sind für uns unverbindlich, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.
II. Ausführungsunterlagen
Bezüglich des Bestehens von Urheberrechten gehen wir davon aus, daß unser Kunde im Besitz dieser Rechte ist. Werden durch die Ausführung des Auftrags Rechte, insbesondere Urheberrechte Dritter verletzt, haftet der Kunde hierfür allein; er hat uns von Ansprüchen Dritter freizustellen sowie bei uns anfallende notwendige Rechtsverfolgungskosten zu erstatten. Vom Kunden zu beschaffende Originale, Negative, Vorlagen und sonstige Unterlagen sind uns frei Haus zu liefern. Die Rücksendung wird mit gewöhnlicher Post vorgenommen, wenn der Kunde nicht ausdrücklich eine andere Versandart wünscht. Bei Verlust, Zerstörung oder Beschädigung infolge Diebstahl, Feuer, Wassereinbruch ect. haften wir, sofern uns unseren Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt, nur bis zur Höhe der üblichen Feuer-, Einbruchs- und Leitungswasserschadensversicherung.
III. Liefertermine
Liefertermine bedürfen zur Verbindlichkeit eine ausdrückliche Vereinbarung. Sie sind schriftlich anzugeben, wenn der ganze Auftrag schriftlich erfolgt. Höhere Gewalt, Streiks, insbesondere unverschuldeter Maschinenstillstand, Strom- und Wasserausfall verlängern die Lieferfrist um die Dauer der Behinderung. Sofern nicht ein Fixgeschäft vorliegt und es unzumutbar ist, muß der Kunde bei Überschreiten der angegeben Lieferfrist eine angemessene Nachfrist einräumen. Sofern es nicht aus der Natur des Auftrags ausgeschlossen oder beim Kunden unzumutbar ist, sind wir zu Teillieferungen berechtigt. Schadenersatzansprüche bei Lieferverzug erkennen wir nur dann an, wenn der Auftraggeber bei Auftragserteilung ausdrücklich auf das Schadensrisiko hinweist.
IV. Preise und Zahlungsbedingungen
Die vereinbarten Preise gelten unter dem Vorbehalt, daß die zugrundegelegten Auftragsdaten unverändert bleiben. Nachträgliche Veränderung auf Veranlassung des Kunden einschließlich des dadurch verursachten Maschinenstillstandes werden gesondert berechnet. Wird kein bestimmter Preis vereinbart, werden die am Tag der Auftragserteilung geltenden Listenpreise berechnet. Rechnungen sind sofort und ohne Abzug zu bezahlen. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, nach unserer Wahl den konkreten Verzugsschaden oder Zinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Bundesbankdiskontsatz zu berechnen; im letzten Fall bleibt dem Kunden der Nachweis offen, daß keine oder wesentlich niedrigere Zinsen angefallen sind. Bei Annahme von Schecks erfolgt die Zahlung erst bei Einlösung. Der Kunde darf gegenüber unseren Forderungen nur mit rechtskräftig festgestellten oder von uns anerkannten oder nicht bestrittenen Gegenforderungen aufrechnen. Wir behalten uns vor, eine angemessene Anzahlung zu verlangen.
V. Versand und Verpackung
Versandkosten werden gesondert berechnet und gehen zu Lasten des Empfängers. Expressgut- und Luftfrachtversand erfolgen unfrei. Wir sind berechtigt, aber nicht verpflichtet, Lieferungen im Namen für Rechnung des Kunden zu versichern.
VI. Beanstandungen
Ist der Kunde Vollkaufmann, hat er die Ware unverzüglich nach Ablieferung innerhalb des ordungsgemäßen Geschäftsganges zu untersuchen und uns gegebenenfalls unverzüglich schriftliche Anzeige zu machen: § 377 HGB gilt uneingeschränkt. In allen anderen Fällen ist bei offen zutage tretenden Mängeln eine Rüge nur innerhalb einer Woche zulässig. Für die Fristberechnung ist der Zeitpunkt der Anlieferung sowie der Tag des Eingangs des Rügeschreibens maßgebend. Bei Beanstandungen müssen uns sämtliche zum Auftrag gehörende Unterlagen zur Verfügung gestellt werden, andernfalls ist eine sofortige Prüfung und Bearbeitung der Mängelrüge nicht gewährleistet. Die angegeben Formate sind Arbeitsformate und werden durch Beschnitt kleiner. Wünscht der Kunde exaktes Format, muß dies bei der Auftragserteilung ausdrücklich vereinbart werden, andernfalls ist eine Beanstandung nicht möglich. Produktionsbedingte Mehr- und Mindermengen bis zu 5 % können nicht beanstandet werden. Berechnet wird die gelieferte Menge (einschließlich der hergestellten Muster). Mängel an einem Teil der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, daß die Teillieferung für den Kunden ohne Interesse ist.
VII. Gewährleistung
Bei berechtigten Beanstandungen haben wir das Recht, nach unserer Wahl innerhalb angemessener Frist Neuherstellung oder Nachbesserung vorzunehmen. Misslingen Neuherstellungen oder Nachbesserung, so kann der Kunde Rückgängigmachung des Vertrages oder Herabsetzung der Vergütung verlangen. Fehlt der Ware eine zugesicherte Eigenschaft oder erleidet der Kunde infolge eines Mangels einen Schaden, der durch uns oder unsere Erfüllungs- und Verrichtungshilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet ist, so kann der Kunde hierfür Schadenersatz verlangen. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen, sofern sie nicht durch eine Versicherung abgedeckt ist oder wir von unseren Zulieferfirmen Ersatz erhalten.
VIII. Haftung
Für Schäden , die dem Kunden aus unerlaubter Handlung entstehen, ferner für Schäden, anläßlich eines Verschuldens bei Vertragsabschluß sowie für Schäden aus der Verletzung vertraglicher Nebenverpflichtungen, haften wir nur auf Geldersatz und nur dann, wenn uns, unsere Erfüllungs- oder Versicherungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft, im übrigen nur, soweit der Schaden durch unsere Haftpflichtversicherung abgedeckt ist.
IX. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung durch den Kunden unser Eigentum. Zur Weiterveräußerung und Weiterverwendung ist der Kunde nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr berechtigt. Er tritt hiermit seine Forderungen aus der Weiterverarbeitung oder Weiterverwendung an uns ab. Wir nehmen die Abtretung hiermit an.
X. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Löbau.
Inhalt
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